Tempo-100-Regelung für PKW-Anhänger
Voraussetzungen: - Das Zugfahrzeug muss ABS haben.
- Die Bereifung muss zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre sein und muss mindestens den Geschw.-Faktor L (120km/h) haben.
- Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf folgende Werte nicht überschreiten: zG Anh = X x m Zugfz leer mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte: technische Ausrüstung des Anhängers | ohne hydraulische Stoßdämpfer | mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | Wohnwagen | andere Anhänger | 0,3 | 0,8 bzw 1,0* | 1,1 bzw. 1,2* |
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn ihr Anhänger mit: - einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
- mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird
oder Ihr Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
 - TÜV Bestätigung.
- Mit unseren Unterlagen bekommen Sie auf der Zulassungsstelle
das 100-km-Schild mit Stempel zum Aufkleben.
|
|