100km/h - Zulassung

Tempo-100-Regelung für PKW-Anhänger

 

tuev
Voraussetzungen:

 

  1. Das  Zugfahrzeug muss ABS haben.
  2. Die Bereifung muss zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre sein und muss  mindestens den Geschw.-Faktor L (120km/h) haben.
  3. Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf folgende Werte nicht überschreiten:
    zG Anh = X   x   m Zugfz leer
    mit  m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
    Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:

    technische Ausrüstung des Anhängers
    ohne hydraulische Stoßdämpfer
    mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
    Wohnwagen
    andere Anhänger
    0,3
    0,8 bzw 1,0*
    1,1 bzw. 1,2*

    Die mit  * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn
    ihr Anhänger mit:

    • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
    • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird
    oder
    Ihr Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. 


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  5. TÜV – Bestätigung.
  6. Mit unseren Unterlagen bekommen Sie auf der Zulassungsstelle
    das 100-km-Schild  mit Stempel  zum Aufkleben.
 
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